Das Heft nicht aus der Hand geben

Nach reiflicher Überlegung, die angesichts der Komplexität der Materie angezeigt war, gelangte ich aus den nachfolgenden drei Gründen zu einer positiven Haltung zur Selbstbestimmungsinitiative, über die Volk und Stände noch vor Jahresende abzustimmen haben.

Freisinnig-demokratisches Anliegen
Am 12. Juni 1969 reichten die beiden freisinnigen Bundesparlamentarier Nationalrat Alfred Hummler (SG) und Ständerat Ulrich Luder (SO) in beiden Kammern eine gleichlautende Motion ein, mit welcher der Bundesrat eingeladen wurde, die Frage des Staatsvertragsreferendums grundsätzlich zu überarbeiten und neu zu regeln. Der Auftrag war klar: Ein Obligatorium des Staatsvertragsreferendums zur Stärkung der Volksrechte. Dieser Auftrag ist insbesondere im Hinblick auf die damals bevorstehenden grossen aussenpolitischen Entscheide für unser Land zu sehen. Es war das Anliegen der Initianten, dem Aufkommen eines Gefühls von Ohnmacht im Volk zuvorzukommen. Acht Jahre später, am 12. März 1977, wurde die Neuordnung von Volk und Ständen angenommen und das obligatorische Staatsvertragsreferendum Teil der Bundesverfassung.

40 Jahre später stehen wir nun wieder an einem ähnlichen Punkt. Wir verfügen zwar noch stets über das obligatorische Staatsvertragsreferendum, jedoch droht unser Recht durch sogenannt übergeordnetes Recht, von exogenen Körperschaften – zumeist mit mangelnder demokratischer Legitimation – erlassen, in der Form von „Soft Law“ aufgeweicht und angegriffen zu werden. Die hohe internationale Vernetzung von Weltwirtschaft und Weltgemeinschaft erheischt gewiss eine laufende Abstimmung von Rechtsnormen. Dieser Umstand bedeutet aber nicht, dass man die ultimative Kontrolle aus der Hand geben darf. Mit der Selbstbestimmungsinitiative wird der Versuch unternommen, diese Kontrolle soweit als möglich wieder zurückzugewinnen. Es geht darum, Ordnung zu schaffen: Was nicht mit unserer Verfassung übereinstimmt, darf nicht unterschrieben werden und in der Schweiz Geltung erlangen, oder sonst muss halt die Verfassung auf dem ordentlichen Weg angepasst werden.

Was für Deutschland gut ist…
Verschiedene Länder kennen unterschiedliche Lösungen im Umgang mit exogenem Recht. Das Schweizerische Bundesgericht entschied sich für eine Lösung, welche das hiesige, demokratisch erlassene Recht gegenüber exogenem Recht benachteiligt. Interessant ist, dass in unserem nördlichen Nachbarland diesbezüglich bedeutend verfassungsfreundlichere Zustände herrschen. Das Deutsche Verfassungsgericht muss regelmässig über die Übereinstimmung exogenen Rechts gegenüber dem Deutschen Grundgesetz urteilen. Persönlich hat mich jüngst ein Entscheid des Deutschen Verfassungsgerichtshofs tief beeindruckt, in welchem ein Entscheid eines untergeordneten Gerichts rückgängig gemacht wurde, weil dieses das Grundgesetz nicht genügend berücksichtigt hatte. Es ging um die Auslieferung eines (schweizerischen) Ausländers an eine befreundete Nation; er war aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Frankfurt am Main inhaftiert worden. Die deutschen Verfassungsrichter entschieden in grosser Unabhängigkeit gegen den ausdrücklichen Willen der Bundesregierung, da sie der Meinung waren, dass auch ein Ausländer Recht auf den im Grundgesetz statuierten Schutz an Leib und Leben habe; dieser wäre bei einer Auslieferung in das betreffende Land nicht gewährleistet gewesen, so die Ansicht des Gerichts.

An diesem praktischen, bürgerrelevanten Beispiel zeigt sich, dass es nicht unerheblich ist, welche Grundsätze wo Geltung haben. Es ist nicht einzusehen, weshalb für die Schweiz eine Lösung, welche die Bundesverfassung vor exogenes Recht setzt, nachteilig sein soll, wenn sie für Deutschland klaglos funktioniert. Jedenfalls scheint der Wirtschaftsstandort Deutschland unter diesem Arrangement nicht zu leiden, im Gegenteil.

Was den Wirtschaftsstandort Schweiz betrifft, so steht für eine global ausgerichtete Plattform die Verlässlichkeit und Einfachheit der geltenden Regeln im Vordergrund. Mit dem vorgeschlagenen Primat der Verfassung scheint mir das weit besser gegeben als mit dem unübersehbar werdenden Wusch internationaler Regularien.

Die Zukunft kennt mehrere Rechtskreise
Es zeichnet sich seit geraumer Zeit ab, dass die Globalisierung einer neuen Bildung von Blöcken auf der Welt Platz macht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es in diesem Zusammenhang in Zukunft ein einziges Völkerrecht geben wird. Vielmehr werden verschiedene juristdiktionelle Arrangements das Bild beherrschen: die angelsächsisch geprägte Welt, die europäisch-kontinentale, die vom Scharia-Recht geprägten Regionen, womöglich einmal ein chinesisches Regelwerk mit all seinen Eigenheiten. Für die Schweiz als möglichst offene globale Plattform ist es wichtig, in einer solchen Phase der Entwicklung die Handlungsfreiheit zu bewahren und selber bestimmen zu können, welche Art von Recht für sie annehmbar ist und welche nicht. Dabei steht im Vordergrund, dass das Grundsätzliche nicht von einem immer dichter und womöglich sogar widersprüchlichen Geflecht von „Soft Law“ erdrückt und verwischt wird. Die Verfassung als territorial eindeutiger Ankerpunkt und als vom Volk getragener Konsens muss zu der ihr zugedachten Bedeutung zurückfinden.

Mein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative steht in Einklang mit meiner Sichtweise, dass unser Land ein ganz spezielles und wertvolles Gebilde bleiben soll. Wir leben seit mehr als 150 Jahren vor, wie unterschiedlichste Kulturen, Sprachen und soziale Schichten friedlich miteinander zusammenleben können. Der Kern unserer staatspolitischen Substanz liegt in der Verfassung. Sie gilt es zu schützen und aufzuwerten.

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