Direkte Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes

«Dans l’histoire des peuples la Suisse aura le dernier mot», sagte einst der französische Schriftsteller Victor Hugo. Das heisst nichts anderes, als dass in der Schweiz, mit ihrem direktdemokratischen System und dem Instrument der Volksinitiative, niemand anders als der Souverän entscheidet, was Sache ist. Nicht die Legislative, nicht die Regierung, nicht die Richter, nicht die Funktionäre, nicht Politiker, nicht die Diplomaten und nicht die Verwaltung – weder im In- noch im Ausland – entscheiden, was in unsere Verfassung kommt. Einzig und allein die Bürgerinnen und Bürger haben in der Schweiz das letzte Wort.

Ein höheres Rechtsgut als die Verfassung gibt es nicht. In keinem Land. Mit dem „doppelten Ja“ des Volkes und der Stände bestimmt der Schweizer Bürger zusammen mit den Kantonen seinen politischen Willen von Verfassungsrang.

Seit ihrer Einführung im Jahre 1891 sind 22 Volksinitiativen angenommen worden. Der Souverän will, dass das, was er an der Urne gutgeheissen hat, auch wirklich umgesetzt und eingehalten wird. Das war in den vielen Jahrzenten der Fall. Seit einigen Jahren jedoch werden verschiedene Volksbegehren kaum mehr wortgetreu umgesetzt – es begann mit der Alpeninitiative und setzte sich fort mit der Verwahrungsinitiative, der Ausschaffung krimineller Ausländer, der Masseneinwanderungsinitiative. Bundesbern und Bundesgericht gewichten internationale Verträge wichtiger und höher als die eigene Bundesverfassung. Dies obwohl Volksinitiativen die hohe Hürde des Doppelten Ja übersprungen haben, was bei internationalen Verträgen so gut wie nie der Fall ist. Diese haben lediglich das einfache Ja des Referendums überstanden.

Der Souverän will – ohne Wenn und Aber – dass sein Ja an der Urne zu einer eidgenössischen Volksinitiative Gültigkeit hat. Angenommen die Gewerkschaften lancieren eine Volksinitiative „zum Schutz der Flankierenden Massnahmen“ und sie obsiegen, so wollen auch sie, dass das Parlament dem Initiativtext bei der Umsetzung folgt. Und wenn der Arbeitgeberverband mit einer Volksinitiative „kein Vaterschaftsurlaub“ obsiegen sollte, so will auch er, dass die Initiative wortgetreu umgesetzt wird.

Gegenwärtig wünschen sich viele Schweizerinnen und Schweizer ein Importverbot von Palmöl aus Indonesien und Malaysia zum Schutz des Regenwaldes und der inländischen Raps- und Sonnenblumenöl-Produzenten. Dasselbe gilt für tierquälerisch erzeugte Waren, wie Stopfleber und Pelz von Wildtieren aus dem Ausland. Der Konsument möchte, dass die hiesigen hohen Standards des Tierwohls nicht unterlaufen werden. Volksinitiativen mit diesen Forderungen sind wünschenswert und müssten für gültig erklärt werden.

Obsiegen sie, so müssen auch diese Volksbegehren – ohne Wenn und Aber – wortgetreu umgesetzt werden und Gültigkeit haben. Als Teil der Bundesverfassung sollten sie völkerrechtlichen Verträgen vorgehen. Jeweilige Freihandelsabkommen, WTO- oder GATT-Verträge dürften nicht entgegengehalten werden. Leider ist dies heute nicht der Fall.

Die Bundesverfassung, unser höchstes Rechtsgut, ist nicht verhandelbar. Dies ist der Grund, warum alle Bundesparlamentarier und Bundesräte den Schwur oder das Gelübde auf unsere Bundesverfassung ablegen.

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Thomas Minder
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