Der Selbstbestimmung keine Grenzen setzen

Wenn nicht mehr unsere Bundesverfassung als oberste Rechtsquelle dienen soll, sondern von Beamten und Juristen ausgetüfteltes internationales Recht, sind wir vor bürokratischem Unsinn nicht mehr geschützt. Unser Stimmrecht verkommt dann zu einer reinen Scheindemokratie, in welcher wir Bürger zwar noch mitbestimmen können, andere aber über uns entscheiden.

Als internationaler Transportunternehmer sehe ich nur allzu oft, wie der Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union funktioniert und einzelne Länder sich, trotz anderslautenden Verträgen, über das Recht hinwegsetzen. Erst vor drei Monaten musste ich mit einer Delegation des Branchenverbandes (ASTAG) bei den Behörden vorstellig werden, da der transnationale Transport von Sonderabfällen durch Italien einseitig durch Rom reglementiert wurde und schweizerische Unternehmen von einem auf den anderen Tag, trotz anderslautenden internationalen Verträgen, ausschloss. Damals lernte ich die Ohnmacht unserer diplomatischen Vertretern gegenüber europäischen Partnern kennen und ich stellte fest, dass wir Schweizer unsere Verträge und Abmachungen auf jeden Paragraphen und auf jedes Wort einhalten, die Gegenseite dies jedoch nicht tut.

Fakt ist, die Selbstbestimmungsinitiative trifft uns alle. Diese Initiative stärkt nicht nur Unternehmer, Arbeitsnehmer und Bürger sondern gibt uns gegenüber dem Ausland eine verfassungsmässige Sicherheit, die uns in Verhandlungen entscheidend stärkt und unsere Verhandlungsposition stärkt. Die Schweiz hält sich an Abmachungen, doch wir wollen über unser Schicksal selber bestimmen.

Alles vom Ausland übernehmen? Nein Danke. Beispiel: Arbeitslose Grenzgänger!
Ich lebe in einem Grenzkanton. Es ist für mich von grosser Bedeutung, dass wir Schweizer selber bestimmen können, wie wir beispielsweise mit den Grenzgängern umgehen. Wird einer der 320‘000 in der Schweiz arbeitenden Grenzgänger arbeitslos, ist für ihn nicht die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig, sondern deren Pendant im jeweiligen Wohnsitzstaat. Die EU-Arbeitsminister haben in diesem Sommer eine radikale Abkehr von diesem System beschlossen. Zukünftig soll nicht mehr der Wohnstaat des Grenzgängers für die Ausrichtung der Arbeitslosengelder zuständig sein, sondern der Staat, in dem der arbeitslos gewordene Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Gemäss Staatssekretariat für Migration könnte uns das auf einen Schlag mehrere hundert Millionen Franken jährlich kosten. Mit so einer Ausweitung der Sozialleistungen für Ausländer in der Schweiz werden unsere Sozialwerke entscheidend geschwächt werden und der Anreiz in der Schweiz eine Arbeitsstelle anzutreten und nach der gesetzlichen Mindestbeitragszeit von der Versicherung zu profitieren, wird zunehmen.

Bereits heute erkenne ich als Arbeitgeber in einem Grenzkanton Tendenzen, dass Teile ausländischer Arbeitnehmer mit 120-Tagebewilligung oder Grenzgänger-Status schnellstmöglich nach Antritt der Arbeitsstelle den Wohnsitz in die Schweiz verlegen

wollen, damit man im Falle der Arbeitslosigkeit von den Sozialleistungen profitieren könnte. Eine derartige Entwicklung wird unseren sozialen Errungenschaften schaden und diese in ihrer Funktion finanziell gefährden. Rechtliche Veränderungen auf übergeordneter europäischer Ebene zeigen mir als Unternehmer auf, dass wir nicht einfach in gutem Glauben auf unsere rechtssetzenden Vertreter und Vertreterinnen  in Bundesbern vertrauen können, sondern jederzeit mit direktdemokratischen Instrumenten eingreifen können sollten. Schweizer Arbeitsgeber und -nehmer wollen über die Leistungen der Sozialwerke selber bestimmen können und nicht abgehobene europäische Arbeitsminister in Brüssel. Ein JA zur Selbstbestimmungsinitiative sorgt dafür, dass wir solch abstruse Ideen der EU nicht automatisch übernehmen müssen, sondern dass wir selber entscheiden können, wer, wann wieviel ALV erhält.

Transportbranche stark unter internationalem Einfluss
Als Transportunternehmer liegt mir natürlich auch meine Branche am Herzen. Dass wir dort, wo es Sinn macht, mit den anderen Ländern gemeinsame Standards erarbeiten und einhalten, ist logisch. Insbesondere beim Verkehr, der nicht an den Grenzen Halt macht. Ein Beispiel: Fahrtschreiber. Es macht Sinn, dass in ganz Europa nur noch mit demselben Fahrtschreiber herumgefahren wird. Das erleichtert den Behörden, aber auch den Transportunternehmen, die Arbeit. Wir neigen aber dazu, jeder Träumerei des Auslands zu folgen. Mittlerweile strotzt nämlich jede Änderung von Fahrausweis- oder Zulassungsbestimmungen von Übernahme internationalen Vorschriften. Im Projekt «Optimierung der Fahrausbildung (OPERA-3)» werden etwa Massnahmen zur Optimierung der Fahraus- und Weiterbildung und die autonome Übernahme von Vorschriften aus der sogenannten «3. Führerscheinrichtlinie» zur Diskussion gestellt. Die Vorlage kommt demnächst in die Räte. Die Vorschläge betreffen die gesamte Fahraus- und Weiterbildung, die Führerprüfungen, die Führerausweiskategorien sowie die Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen. Hier sollen haufenweise internationale Bestimmungen autonom und ohne Sinn und Zweck übernommen werden. Zwar kann sich das Parlament dazu noch äussern, jedoch wird dieselbe Parlamentsmehrheit, welche das Freizügigkeitsabkommen über die Masseneinwanderungsinitiative stellt, hier erst recht internationales Recht willfährig übernimmt.

Ein anderes Beispiel ist das viel diskutierte Kabotage-Verbot. Kabotage, also der Transport von Personen oder Gütern in der Schweiz durch ausländische Fahrzeuge ist bei uns verboten. Die EU möchte diese Regel selbstverständlich lockern, denn es geht hier um die Erschliessung eines neuen Marktes. Für uns Schweizer Transport- und Logistikunternehmer würde die Aufhebung aber eine Einbusse von Transportleistungen in ungeahnter Höhe bedeuten. Als international tätiger Transportunternehmer mit eigenen Unternehmen im europäischen Binnenmarkt kenne ich den Lohndruck, welcher aufgrund des freien Binnenmarktes entsteht. In der Schweiz würden kurzfristig über 3`000 Stellen verschwinden und längerfristig wäre die Transportbranche in der heutigen Form stark gefährdet. Der Nutzen dieses Kalküls für uns Schweizer und Schweizerinnen? Keiner, ausser Arbeitslosigkeit und Insolvenz von kleineren und mittleren Unternehmen, die unsere Gesellschaft prägen und stützen. Sie sehen, dank internationalem Recht und vermeintlich gleich langen

Spiessen werden wir immer mehr fremdbestimmt und geben unser Schicksal in fremde Hände.

Trotz Klimawandel einen kühlen Kopf bewahren
Im Namen der Energiewende, Massnahmen gegen den Klimawandel oder einfach nur, um die Staatskassen zu füllen, erheben die Staaten immer höhere Abgaben auf Treibstoffen. Die internationale Tendenz zeigt eindeutig in eine Richtung: Nach oben! Schon heute tragen die Steuern in der Schweiz zu hohen Treibstoffpreisen bei (rund 85 Rappen pro Liter Benzin!) und verteuern den Produktionsstandort. Geben wir die Selbstbestimmung auf, wird sich auch die Schweiz neuen Steuern und Abgaben auf Treibstoffen nicht mehr entziehen können (Stichwort: CO2-Abgabe auf Treibstoffen) und so werden auch bei uns die Sprit-Preise weiter steigen. Diese Kosten trägt am Ende der Konsument, doch darüber abstimmen werden wir nicht mehr können. Bestimmte politische Kreise in der Schweiz warten nur auf den richtigen Moment, diese hier umzusetzen. Wenn wir zur Selbstbestimmungsinitiative JA sagen, können wir selber entscheiden, ob der Liter Benzin schon bald 2 Franken kosten wird oder nicht.

Am 25. November 2018 haben wir die Gelegenheit, uns klar als selbständiges und souveränes Land zu behaupten. Hier bestimmt das Volk. Wir machen unsere eigenen Gesetze und Regeln. Und wenn das Ausland etwas von uns will, soll es das mit uns aushandeln. Wie es sich gehört. Deshalb sage ich als Unternehmer aus tiefstem Herzen JA zur Selbstbestimmungsinitiative.

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Benjamin Giezendanner
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