Wer bestimmt künftig in unserem Land?

In Bern hat das Komitee «JA zur Selbstbestimmung» die Argumente für ein JA zur direkten Demokratie und Selbstbestimmung, über die am 25. November abgestimmt wird, dargelegt. In der Schweiz bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei allen wichtigen politischen Entscheiden. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der direkten Demokratie ist ein zentraler Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Doch diese bewährte Ordnung ist ausser Kraft, seitdem das Bundesgericht 2012 entschieden hat, internationales Recht über die Schweizer Bundesverfassung zu stellen.

Die Folge: Volksentscheide werden von Bundesrat und Parlament, mit Verweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), einfach nicht umgesetzt. So werden zum Beispiel verurteilte ausländische Straftäter trotz JA zur Ausschaffungsinitiative nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt und die Zuwanderung geht trotz der neuen Verfassungsbestimmung nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative unkontrolliert weiter.

Ende der direkten Demokratie
Gleichzeitig weiten internationale Gremien und Behörden den Geltungsbereich internationaler Verträge laufend aus, ohne dass das Schweizer Volk etwas dazu zu sagen hätte. Und spätestens mit dem vom Bundesrat angestrebten Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU ist die direkte Demokratie und damit die rechtliche Eigenständigkeit der Schweiz Geschichte.

Schweizer Verfassung zuerst
Die Selbstbestimmungsinitiative will, dass die Bundesverfassung in der Schweiz wieder oberste Rechtsquelle ist. Einzige Ausnahme ist das zwingende Völkerrecht wie beispielsweise das Folterverbot. Die Menschenrechte bleiben dabei in jedem Fall gewahrt – denn sie sind in unserer Verfassung festgeschrieben.

Auch künftig selber entscheiden
Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit: Volksentscheide könnten nicht mehr mit dem Verweis auf internationale Verträge ausgehebelt werden, sondern müssten wieder respektiert und umgesetzt werden. So können wir auch in Zukunft selber entscheiden, ob wir Gen-Food wollen oder nicht, ob wir Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie wollen oder nicht, ob wir flankierende Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping wollen oder nicht, ob wir schweizerische Tiertransportregeln wollen oder nicht – und so weiter.

Kurzum: Es geht bei der Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative nicht um links oder rechts, sondern um die Grundsatzfrage, ob wir eine direkte Demokratie bleiben und die rechtliche Unabhängigkeit und den Wohlstand unseres Landes wahren wollen.

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